Corona – Gesetzliche Änderungen beim Elterngeld

Damit Eltern keine Einbußen beim Elterngeld infolge der Corona-Krise hinnehmen müssen, wurden Sonderregelungen beim Elterngeld erarbeitet. Der Bundesrat hat diesen nun am 15.05.2020 zugestimmt. Die Anpassungen sollen dann rückwirkend zum 01. März 2020 gelten:

1.) Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können.

  • Auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes sollen Elterngeldmonate genommen werden können, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens bis zum Juni 2021.
  • Die später genommenen Elterngeldmonate verringern bei einem weiteren Kind auch nicht die Höhe des Elterngeldes.

2.) Die vier Partnerschaftsbonusmonate für beide Partner (also 4 Lebensmonate x 2 Partner in Form des ElterngeldPlus), welche die parallele Teilzeit der Eltern fördert, sollen nicht entfallen oder zurückgezahlt werden müssen, falls Elternteile aufgrund Corona-Krise mehr oder weniger arbeiten als die vorausgesetzten 25 bis 30 Wochenstunden.

3.) Einkommensersatzleistungen, die Elternteile aufgrund der Corona-Krise erhalten, sollen während des Bezugs des Elterngeldes nicht angerechnet werden, also die Höhe des Elterngeldes nicht reduzieren. Dies gilt auch für die Berechnung des Elterngeldes. In dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld können also folglich Monate mit Corona-Kurzarbeit ausgelassen sowie finanzielle Corona-Soforthilfen als Betriebseinnahmen hinzugezogen werden.

  • D.h. z.B. Corona-Kurzarbeitergeld kann voll ohne Anrechnung gleichzeitig mit Elterngeld bezogen werden.
  • Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diejenigen Monate, in denen sie z.B. Corona-Kurzarbeitergeld bezogen haben, von der Elterngeldberechnung ausnehmen.
  • Z.B. die Corona-Soforthilfe sollte dementsprechend als Betriebseinnahme gelten und auch für die Berechnung des Elterngeldes im Bemessungszeitraum hinzugezogen werden. Anders wird es wohl mit den Entschädigungen für selbst von den Elternteilen übernommene Kinderbetreuung infolge fehlender Betreuungsmöglichkeiten aussehen.

Quelle: BundesratKOMPAKT


 

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