01.02.2021
NEU ab 01. September 2021: Gesetzesreform zum BEEG - Elterngeld und Elternzeit
NEU: Gesetzesreform zum Elterngeld 2021
Bundestag beschließt BEEG-Reform des Bundesfamilienministeriums, die zum 01. September 2021 (Geburt des Kindes) in Kraft tritt.
Das Elterngeld wird laut Bundesfamilienministerium noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher.
Insbesondere betreffen die Neuregelungen folgende Aspekte:
- die Frühchen-Monate werden ausgeweitet,
- die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben,
- während der Partnerschaftsbonusmonate können statt 25 bis 30 Wochenstunden nun 24 bis 32 Wochenstunden in Teilzeit gearbeitet werden,
- die Nachweispflicht über die Arbeitszeit während der Partnerschaftsbonusmonate gilt nicht mehr regelmäßig, sondern nur noch im Ausnahmefall,
- die Höhe des Elterngeldes bleibt beim Bezug von Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld bestehen,
- die Covid19-Ausnahmeregelungen zum Partnerschaftsbonus werden verlängert,
- die Einkommensgrenzen als Voraussetzung für den Elterngeld-Bezug wird für Paare von 500.000,- Euro auf 300.000,- Euro im Kalenderjahr vor der Geburt reduziert
Erläuterung: Partnerschaftsbonusmonate – Während dieser können beide Elternteile bei gleichzeitig verpflichtender Teilzeittätigkeit vier Monate lang als ElterngeldPlus beziehen.