01.02.2021

NEU ab 01. September 2021: Gesetzesreform zum BEEG - Elterngeld und Elternzeit

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NEU: Gesetzesreform zum Elterngeld 2021

Bundestag beschließt BEEG-Reform des Bundesfamilienministeriums, die zum 01. September 2021 (Geburt des Kindes) in Kraft tritt.

Das Elterngeld wird laut Bundesfamilienministerium noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher.

Insbesondere betreffen die Neuregelungen folgende Aspekte:

  • die Frühchen-Monate werden ausgeweitet,
  • die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben,
  • während der Partnerschaftsbonusmonate können statt 25 bis 30 Wochenstunden nun 24 bis 32 Wochenstunden in Teilzeit gearbeitet werden,
  • die Nachweispflicht über die Arbeitszeit während der Partnerschaftsbonusmonate gilt nicht mehr regelmäßig, sondern nur noch im Ausnahmefall,
  • die Höhe des Elterngeldes bleibt beim Bezug von Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld bestehen,
  • die Covid19-Ausnahmeregelungen zum Partnerschaftsbonus werden verlängert,
  • die Einkommensgrenzen als Voraussetzung für den Elterngeld-Bezug wird für Paare von 500.000,- Euro auf 300.000,- Euro im Kalenderjahr vor der Geburt reduziert

Erläuterung: Partnerschaftsbonusmonate – Während dieser können beide Elternteile bei gleichzeitig verpflichtender Teilzeittätigkeit vier Monate lang als ElterngeldPlus beziehen.