Rechtsanwältin Trojan ist Beraterin und Kommentatorin für Elterngeld-Reform
Rechtsanwältin Trojan, Beraterin und Kommentatorin für Elterngeld-Reform
Bettina Trojan kommentiert die Empfehlungen der Kommission und berät so die Sachverständigenkommission des 9. Familienberichts der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Elterngelds
Die Sachverständigenkommission des Neunten Familienberichts der Bundesregierung befasst sich 2021 mit diesem Thema: „Finanzielle Anreize für eine egalitäre Arbeitsteilung: Weiterentwicklung des Elterngelds und der Ehegattenbesteuerung“. Für eine entsprechende Weiterentwicklung des Elterngeldes setzt sich die Rechtsanwältin zur Erreichung des Ziels der Gleichberechtigung schon seit 2006 ein. Nun wurde Bettina Trojan ausgewählt, um die Sachverständigenkommission beratend zu unterstützen. Die Entscheidung fiel auf Rechtsanwältin Trojan infolge ihrer Expertise, Jahrzehnte langer rechtlicher Beratung und Vertretung sowie ihrer Erarbeitung und Umsetzung von In-House-Schulungen und Konzepten. Sie wird auf dieser Grundlage ihr Statement und ihren Kommentar zu den Empfehlungen der Kommission zum Elterngeld abgeben.