Elternzeit ist die Zeit, in der ein Elternteil, Mutter oder Vater, der Arbeitnehmer/in ist infolge der Kinderbetreuung und –erziehung die Arbeitszeit ganz oder auf bis zu 30 Wochenstunden reduziert.
Grundsätzlich kann jeder Elternteil die Elternzeit bis zum Ende des dritten Lebensjahres seines Kindes nehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dass nicht nur die Mutter, sondern auch der Vater, Elternzeit nehmen kann. Ebenso können auch Adoptivelternteile Elternzeit nehmen. Auch in besonderen Familiensituationen (Patch-work-Familien, Regenbogenfamilien, Großeltern etc.) bestehen rechtliche Möglichkeiten auf Elternzeit. Ferner kann die Elternzeit auf eine in der Zukunft liegende Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes „verschoben“ werden. Hier besteht für Geburten ab dem 01. Juli 2015 durch die Gesetzesänderung des BEEG noch zusätzlich eine große Flexibilisierung hinsichtlich des übertragbaren Zeitraums, der alleinigen Geltendmachung durch den Arbeitnehmer, ohne Zustimmung des Arbeitgeber und zwar sogar gegenüber einem neuen Arbeitgeber nach zwischenzeitlichem Arbeitgeberwechsel.
Es gibt viele Alternativen wie beide Elternteile und Partner Ihre Elternzeit einsetzen und auch während oder nach dieser wieder in Teilzeit anfangen können, beruflich tätig zu sein. All diese Möglichkeiten setzen aber eine gute Planung und ein zielgerichtetes Verhalten mit entsprechend inhaltlich für Sie vorteilhaften und fristgemäß gestellten Anträgen voraus. Gerade für die Geburten ab dem 01. Juli 2015 eröffnen sich für arbeitnehmende Elternteile viele neue Möglichkeiten, die durch frühzeitige und spezialisierte Beratung kennengelernt, auf die spezielle Lebens- und Berufssituation umgesetzt und erst dann konkret passend entschieden und in Anspruch genommen werden kann.
Deshalb ist es unumgänglich schon frühzeitig eine Beratung in Anspruch zu nehmen und dann auf Grundlage dieser, die rechtlich erforderlichen weiteren Voraussetzungen einzuhalten.
Sprechen Sie Rechtsanwältin Bettina Trojan gerne bei Fragen hinsichtlich Ihrer persönlichen Elternzeit-Situation an.