Gleichberechtigte Partner- und Elternschaft

In Deutschland trennt sich in Großstädten jedes zweite Ehepaar, dabei sind die nichtverheirateten Paare noch nicht mitgezählt. Das Familienrecht orientiert sich immer noch an der Ein-Verdiener-Ehe, was für bis zu 80% der Paare und Eltern nicht passend ist. Rechtsanwältin Trojan möchte nicht nur aufklären, sondern zusammen mit Ihnen auf Grundlage von Informationen und gemeinsamer Kommunikation ein Familienmodell erarbeiten und festlegen. Zusammen arbeiten wir passende rechtliche Regelungen für Ihre Partnerschaft aus, um Ihnen eine gleichberechtigte rechtliche Basis zu geben. Denn eine verbindliche Vereinbarung für das gelebte Familienmodell und den Wunsch, gleichberechtigt zu leben, lieben und sich ggf. irgendwann zu trennen, ist nur rechtlich wirksam, wenn sie notariell fixiert wird. Bei Notar*innen werden regelmäßig Standardverträge vorgelegt.

Damit eine gleichberechtigte Partner- und Elternschaft möglich ist, unabhängig davon, wieviel Care-Arbeit beide Partner*innen verrichten und wieviel jeder durch eine mögliche Arbeitstätigkeit verdient, müssen beide sich dazu Gedanken machen, ehrlich miteinander kommunizieren und eine offene, verbindliche Regelung anstreben wollen.

Alle rechtlichen und finanziellen Themen sowie einige pragmatische Fragen, die eine Partnerschaft auf Augenhöhe und das gemeinsame Zusammenleben betreffen, müssen offengelegt und besprochen werden:

  • Vermögen durch Erbe, Schenkung
  • Rentenanwartschaften durch Elternzeiten
  • Rentenverträge/ Versorgungswerke
  • Vermögen wie Immobilien, Fonds, Aktien, Krypto
  • Wie soll gemeinsame Immobilie erworben werden – wer kommt mit wieviel Prozent ins Grundbuch
  • Wer soll in den Mietvertrag einer Wohnung
  • gesetzliche teilweise erhebliche Unterschiede zwischen unverheirateten und verheirateten Paaren
  • Gesetzliche Vorgabe, dass Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Versicherungen zur Absicherung des geringer verdienenden Elternteils im Trennungsfall geteilt werden
  • Und viele mehr …

Dafür ist immer der richtige Zeitpunkt, je früher desto besser. Denn dann fühlt sich während der Beziehung keiner benachteiligt, unverstanden oder gar „über den Tisch gezogen“. Deshalb gilt hier: Nach der rechtlichen Information und Beratung sollten die eigenen Bedürfnisse klar werden. Mit einer offenen Kommunikation der eigenen Wünsche und Bedürfnisse und der Kenntnis der Wünsche des anderen Partners lässt sich eine gemeinsame Lösung in Form des fixierten Familienmodells finden, welches aus Sicht beider Partner fair ist. Rechtsanwältin Trojan berät und bereitet Fixierung der gewünschten Punkte vor, so dass diese rechtliche Wirkung entfalten können.

Auch falls Sie als Paar vorausschauend gemeinsam klären und festlegen wollen, was im Fall einer Trennung passiert, oder wenn es zwischen Ihnen kriselt, ist ein Erstgespräch bei Rechtsanwältin Trojan der richtige Schritt.

Damit eine Partnerschaft glücklich und partnerschaftlich, also gleichberechtigt geführt werden kann, werden wir zusammen mit Ihnen Folgendes erarbeiten:

  1. In gemeinsamer Kommunikation Ihrer Bedürfnisse und Wünsche herausfinden, welches Familienmodell passen könnte und von beiden Partnern gelebt werden will. Prozessbegleitung (mit der Expertise aus Theorie und Praxis).
  2. Gemeinsame Erarbeitung, Entscheidung und Festlegung des Familienmodells. Dabei informiert und berät Rechtsanwältin Bettina Trojan über die Konsequenzen der verschiedenen Familienmodelle, falls Sie zusammenziehen, Kinder bekommen, heiraten oder sich gar trennen. Dabei wird jegliche Konstellation berücksichtigt, das heißt, unverheiratet oder verheiratet sowie mit oder ohne Kinder. Information, Beratung, Prozessbegleitung (Coaching und Mediationsansatz).
  3. Überprüfung, ob die gesetzlichen Konsequenzen so gewünscht sind und zu dem gewünschten Paar- und Familienmodell passen und Fixierung des gewünschten gelebten Familienmodells unter Berücksichtigung der rechtlichen Konsequenzen. Insbesondere mit möglichen Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen, wie z. B. Ausgleich für Karriereverzicht (für den Zeitraum bis zur Rente und die Rentenzeit nach der Trennung), Ausgleich für Elternzeiten außerhalb der Ehezeit, Ausschluss der Teilung der Rente für Elternzeiten bei Trennung etc.
  4. Vorbereitung der gewünschten Abweichungen von gesetzlichen Regelungen durch die Beratung mit Anwältin Bettina Trojan. Die Ausnahme von gesetzlichen Regelungen müssen in einem notariellen Vertrag fixiert und beurkundet werden. Denn nur dieser ist bindend, hat also verbindliche Wirkung im Falle eines Streits. Leider bestätigt die Realität: Schriftliche Zusagen, ob per E-Mail oder handschriftlich haben keine rechtliche Bindung. Abmachungen, die im Guten getroffen, vielleicht sogar schriftlich fixiert wurden, werden in emotional aufgeladenen Trennungssituationen nicht mehr erinnert oder akzeptiert. Information, Beratung, Prozessbegleitung, Ausformulierung (Coaching und Mediationsansatz).
  5. Mögliche regelmäßige Überprüfung, ob das fixierte Familienmodell mit Ausnahmen von der gesetzlichen Regelung weiterhin dem aktuellen gemeinsamen Wunsch entsprechen.

Bei nicht absehbaren Änderungen der beruflichen, privaten Situation, entgegen der ursprünglich festgelegten und fixierten Planung Änderung und Anpassung des festgelegten Familienmodells mit entsprechend fixierten Konsequenzen im Ausnahmefall. Information, Beratung, Prozessbegleitung, Ausformulierung (Coaching und Mediationsansatz).