Fragen rund um Krankenversicherung und auch Rentenversicherung während Mutterschutz, Elterngeldbezugszeit und Elternzeit sowie Besonderheiten bei einer Pflichtversicherung bei der KSK oder einem Versorgungswerk sind an der Tagesordnung. Diese Fragenkreise sind auch Beratungsinhalt, unabhängig ob die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Pflichtversicherung, der freiwilligen gesetzlichen Versicherung oder aber in der privaten Krankenversicherung gegeben ist oder ob eine pflichtige oder nicht-pflichtige Rentenversicherung besteht.
Unter anderem folgende Fragen beantworten wir Ihnen gerne ganz konkret auf Ihren Fall bezogen:
- Sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkasse, die außer Elterngeld keine beitragspflichtigen Einnahmen beziehen, für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei versichert oder müssen sie weiterhin Beiträge bezahlen?
- Wie ist die Beitrags-Situation bei versicherungspflichtigen Studentinnen und Studenten, wenn sie weiter immatrikuliert bleiben?
- Zahlen freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse weiterhin Beiträge? Wenn ja, in welcher Höhe?
- Ist eine Familienversicherung möglich? Für den Partner? Für das Kind?
- Was ändert sich für familienversicherte Eltern während der Elternzeit?
- Wie ist die Situation für ein zuvor als Arbeitnehmer eigenständig freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung war, welches sich in der Elternzeit befindet?
- Wie ist die Beitragssituation für privat Krankenversicherte?
- Wie ist die Beitragssituation für Beamte?