Bettina Trojan in Men´s Health und DAD:
Väter-Elternzeit
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Elternzeit. Auch speziell in den Zeiten von Corona. Plus Neuerungen durch die Reform ab September 2021.
Konkrete Reformvorschläge zum Elterngeld von Rechtsanwältin Trojan
Vorschläge zur Bundeselterngeldreform aufgrund Jahrzehnte langer Beratungs- und Vertretungserfahrung, abzurufen bei der Geschäftsstelle der Sachverständigen Kommission für den Neunten Familienbericht der Bundesregierung, dem Deutschen Jugendinstitut (DJI).
Rechtsanwältin Trojan ist Beraterin und Kommentatorin für Elterngeld-Reform
Bettina Trojan kommentiert die Empfehlungen der Kommission und berät so die Sachverständigenkommission des 9. Familienberichts der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Elterngelds
NEU ab 01. September 2021: Gesetzesreform zum BEEG - Elterngeld und Elternzeit
Bundestag beschließt BEEG-Reform des Bundesfamilienministeriums, die zum 01. September 2021 (Geburt des Kindes) in Kraft tritt.
Spanien: Vorreiter für egalitäre Arbeitsteilung?
Rechtsanwältin Trojan kommt das gar nicht spanisch vor!
In Sachen Gleichberechtigung bei Elternzeit und Elterngeld für beide Elternteile könnte das Beispiel Spaniens Schule machen.
Kostenloses Webinar "Corona: Änderungen beim Elterngeld?"
Jetzt anmelden! Am 26.06.20 ab 14 h spricht Rechtsanwältin Trojan mit Volker Baisch (GF der Väter gGmbH) darüber, welche gesetzlichen Änderungen beim Elterngeld in Corona-Zeiten rückwirkend ab März 2020 gelten.
Experten-Podcast "Corona: Muss ich mir Sorgen um mein Elterngeld machen?"
Rechtsanwältin Trojan spricht im Experten-Interview über die Situation und Ängste von Elternteilen während der Corona-Zeit. Sie erläutert die neuen Ausnahmeregelungen die Elternzeit und das Elterngeld betreffend. Auch Anhaltspunkte wie das Elternpaar die für sich bestmögliche Konstellation von Elternzeit und Elterngeld findet bzw. welche Ausnahmeregelung für wen, wann greift.
Betreuungsgeld und Betreuungsplatz
Seit das Bundesverfassungsgericht am 21.07.2015 das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärte, ist – je nach Entscheidung jedes Bundeslandes – die zukünftige Gewährung des Betreuungsgeld noch unklar für diejenigen Eltern, die bisher noch keine Auszahlungen erhalten haben, also Vertrauensschutz genießen.